Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der eCONNEX AG (eingetragen im Handelsregister des AG Kiel unter der Nummer HRB 5606), Siemensstraße 8, 24118 Kiel
§ 1 Geltungsbereich
1. Die eCONNEX AG erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte innerhalb der Geschäftsbeziehung, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, anderen AGB und/oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.
2. Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Auftrags oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande und bindet die Parteien sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger. Das jeweilige Angebot ist Bestandteil des Vertrages.
3. Gegenstand und der Umfang der Lieferung/Leistung des Vertrages ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots.
§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
1. Bei Dauerschuldverhältnissen oder wiederkehrenden Leistungen verlängert sich der Vertrag nach Ablauf von zwölf Monaten, wenn er nicht spätestens mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der zwölf Monate schriftlich gekündigt wird.
2. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Zahlungsverzug von mehr als einem Monat.
§ 3 Leistungen der eCONNEX AG
1. Die eCONNEX AG erbringt die in den Angeboten beschriebenen und definierten Leistungen selbst oder durch Dritte. Die eCONNEX AG behält sich vor, die Leistungen per Telefon(-Beratung) oder per Datenfernübertragung zu erbringen. Die vertraglichen Leistungen umfassen nicht die Beratung oder andere Leistungen außerhalb der Servicezeiten, es sei denn, etwas Abweichendes ist ausdrücklich vereinbart. Servicezeiten sind von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr an allen Arbeitstagen. Sollten aus Gründen, die nicht von der eCONNEX AG zu vertreten sind, Verzögerungen auftreten, behält sich die eCONNEX AG vor, Projekttermine zu verschieben beziehungsweise den Projektablauf neu zu planen.
2. Leistungen, die nach einem Eingriff des Auftraggebers oder nicht autorisierter Dritter in Hard- oder Software der Systeme erforderlich werden, sind von den Pflegeleistungen ausgenommen und müssen gesondert vergütet werden. Dies gilt dann nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass die Leistungen auch ohne den Eingriff erforderlich geworden wären.
3. Die eCONNEX AG hält bei entsprechender Vereinbarung – etwa im Rahmen von Outsourcing, Website-Providing o.ä. – Computer-Speicherplatz für Inhalte des Auftraggebers bereit. Dies erfolgt auf Servern, die nach billigem Ermessen der eCONNEX AG entweder eigene oder solche Dritter sind, zu deren Nutzung die eCONNEX AG berechtigt ist. Serververfügbarkeit wird in dem dem Stand der Technik entsprechenden vollen Maß geschuldet, wobei Ausfallzeiten durch Wartung, Update, Upgrades sowie technische oder sonstige Probleme, die nicht im Einflussbereich der eCONNEX AG liegen, nicht vermieden werden können.
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
1. Voraussetzung für den fehlerfreien Betrieb und die ordnungsgemäße Erfüllung seitens der eCONNEX AG ist, dass der Auftraggeber ordnungsgemäß lizenzierte Hard- und Software betreibt und der eCONNEX AG alle Informationen zugänglich gemacht werden, die die eCONNEX AG zur Beratung, Pflege und Fehlerbehebung benötigt.
Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten, Störungen bei der Einwahl in das Internet und sonstige, die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen anzeigende Umstände hat der Auftraggeber der eCONNEX AG unverzüglich mitzuteilen.
Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die von der eCONNEX AG erteilten Hinweise befolgen. Die eCONNEX AG erstellt auf Wunsch des Auftraggebers ein Fehlermeldeformular, aus dem sich die Anforderungen an die Fehlermeldung ergeben. Der Auftraggeber muss seine Fehlermeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er hat für die Erstellung der Fehlermeldungen auf kompetente, von der eCONNEX AG eingewiesene Mitarbeiter zurückzugreifen.
Während aller Projekte ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente, mit der Hard- und Software vertraute oder von der eCONNEX AG eingewiesene Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Systeme zu entscheiden. Auf Anforderung der eCONNEX AG wird der Auftraggeber für die Fernwartung erforderliche Verbindungen und Zugänge zur Verfügung stellen. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Pflegearbeiten einzustellen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Kennwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen.
3. Der Auftraggeber versichert der eCONNEX AG, dass diese sämtliche Inhalte und Lizenzen, die ihr zu Einarbeitung, Benutzung, Umarbeitung etc. übergeben werden, frei benutzen und bearbeiten darf, ohne Rechte Dritter zu verletzen. Der Auftraggeber versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt der eCONNEX AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der bestimmungsgemäßen Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte, Programme usw. beruhen.
4. Im Rahmen des Website-Providing hat der Auftraggeber zu versichern und sicherzustellen, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, lediglich solche Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen e-Mail-Account zu speichern und per e-Mail zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die eCONNEX AG von Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Auftraggeber auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die eCONNEX AG von Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen. Die eCONNEX AG behält sich vor, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, sofern der Auftraggeber Websites mit pornographischem oder extremistischem Inhalt in das Internet stellt und dieser Inhalt auf eine Abmahnung von der eCONNEX AG hin nicht binnen fünf Werktagen nach Zugang der Abmahnung gelöscht wird.
5. Soweit die eCONNEX AG nicht aufgrund einer ausdrücklichen Bestimmung in diesem oder einem anderen Vertrag dazu verpflichtet ist, hat der Auftraggeber in angemessenen Zeitabständen selbständig und auf eigene Kosten Sicherheitskopien aller auf den diesem Vertrag unterliegenden Computersystemen gespeicherten zu erstellen.
6. Der Auftraggeber verpflichtet sich und sichert zu, dass er datenschutz- oder strafrechtsrelevante Eingriffe durch die eCONNEX AG, wie z.B. die Speicherung oder Verarbeitung personenbezogener Daten nur beauftragen wird, wenn er zuvor die Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt hat.
§ 5 Vergütung
1. Die Umsatzsteuer sowie eventuell nachzuweisende Nebenkosten wie zum Beispiel Reisekosten, Telekommunikationsgebühren und Leitungskosten o.ä. werden gesondert ausgewiesen und sind zusätzlich zu dem vereinbarten Entgelt zu zahlen. Je nach Verkehrsmittel berechnet die eCONNEX AG folgende Reisekosten:
- Bahnfahrten, Flüge, Taxifahrten nach Aufwand
- PKW 0,45 € je km
Die Wahl des Verkehrsmittels erfolgt durch die eCONNEX AG. Dabei können Fahrten mit der Bahn in der 2. Klasse, innerdeutsche Flüge in der Economy und Langstreckenflüge in der Business Class gebucht werden. Die Pauschale für Übernachtungen beträgt 120,00 € pro Person und Übernachtung, es sei denn, der Auftraggeber zieht es vor, Übernachtungen selbst zu buchen und abzurechnen. Die Reisezeit wird mit 59,00 € pro Stunde je Reisendem in Rechnung gestellt.
2. Für den Beginn der Abrechnung der Lieferung/Leistung ist der erste Tag der Erfüllungshandlung relevant (z.B. Zusendung von Einrichtungsdaten, Bestätigung von Domainregistrierungen, Lieferung von Ware etc.). Die Vergütung ist jeweils mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Der Auftraggeber kommt 10 Tage nach Fälligkeit in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Die eCONNEX AG ist berechtigt, Abschläge für die jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur nach schriftlicher Zustimmung der eCONNEX AG oder mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen berechtigt.
3. Sofern der Auftraggeber während der Arbeit zusätzliche Wünsche äußert oder Änderungswünsche hat, kann die eCONNEX AG bei vereinbarter Pauschalvergütung einen durch diese Wünsche entstandenen Mehraufwand gesondert nach Stundensatz abrechnen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt und hierdurch ein Mehraufwand verursacht wird. Bei Angebotserstellung nicht vorhersehbare Zusatzkosten (Materialkosten, Kurierfahrten, zusätzliche Anwenderunterstützung usw.) sind ebenfalls gesondert nach Aufwand zu vergüten. Die eCONNEX AG behält sich vor, zwischenzeitlich eintretende Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem Liefer-, Leistungs- oder Lizenzierungstermin mehr als vier Monate liegen.
4. Dienstleistungen werden nach Erbringung abgerechnet, wobei die kleinste Abrechnungseinheit 15 Minuten beträgt, unabhängig von einer im Einzelfall tatsächlich geringeren Dauer. Ein Arbeitstag umfasst 8 Arbeitsstunden zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr. Für Überstunden werden folgende Zuschläge erhoben:
- bis zu 2 Stunden täglich je 25 %
- über 2 Stunden täglich je 50 %
- Stunden an Samstagen, Sonn- und Feiertagen je 100 %
- Nachtarbeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr je 100 %
§ 6 Abnahme
1. Nach Fertigstellung der Leistung oder der Entgegennahme von Dateien/Software ist der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung – abgesehen von unwesentlichen Mängeln – den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die rügelose Ingebrauchnahme der von der eCONNEX AG erstellten Werke ist als schlüssige Abnahme anzusehen.
2. Während der Fertigstellung ist die eCONNEX AG berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist bei vertragsgemäßer Leistung zur Teilabnahme verpflichtet.
3. Soweit Hardware oder standardisierte Software geliefert wird, ist eine Abnahme nicht erforderlich, vielmehr wird die Vergütung mit Erhalt der Ware nach Eingang der Rechnung sofort fällig.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die eCONNEX AG behält sich das Eigentum an von ihr gelieferter Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die gelieferte Ware selbst bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware unterrichtet der Kunde die eCONNEX AG unverzüglich. Der Kunde überreicht dazu die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen. Die Unterrichtungspflicht besteht auch bei Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde Dritte bereits im Vorhinein auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention durch die eCONNEX AG trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Der Kunde tritt im Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche der eCONNEX AG aus der Geschäftsbeziehung die dem Kunden aus der Weiterveräußerung bzw. Vermietung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherungshalber ab. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache ist die eCONNEX AG Hersteller der neuen Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der eCONNEX AG gegen den Kunden um mehr als zwanzig Prozent, so gibt die eCONNEX AG auf Verlangen des Kunden und nach Wahl der eCONNEX AG Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.
§ 8 Urheberrechtliche Nutzungsrechte
1. Die eCONNEX AG bleibt Inhaber aller Rechte, die im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehen und nicht aufgrund Gesetzes oder anders lautender vertraglicher Vereinbarungen auf den Auftraggeber übergehen.
2. Die eCONNEX AG überträgt ab dem Zeitpunkt der Abnahme die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an jeglicher Leistung auf den Auftraggeber, soweit dieser die Nutzungsrechte für seine vertraglichen Zwecke benötigt. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst dann wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete vereinbarte Vergütung an die eCONNEX AG vollständig entrichtet hat.
3. Die eCONNEX AG kann die Nutzungsbefugnisse aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber die Nutzungsbedingungen gem. § 4 nicht einhält und diese Verhaltensweise auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung nicht unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsbefugnis hat der Auftraggeber die Originalsoftware und vorhandene Kopien herauszugeben und gespeicherte Programme zu löschen. Er hat auf Anforderung der eCONNEX AG gegenüber die Herausgabe und Löschung schriftlich zu versichern.
4. Das Nutzungsrecht gilt nur für die bestimmungsgemäße Softwarenutzung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente oder die vollständige Software in anderer, insbesondere gedruckter Form bzw. zu anderem als dem vereinbarten Zweck zu nutzen.
5. Soweit die eCONNEX AG eigene Software erstellt oder von dritter Seite bezogene Standard-Software zur Auftragserfüllung verändert und diese Software beim Auftraggeber installiert, ist die eCONNEX AG nicht zur Lieferung der so genannten Quellcodes verpflichtet.
§ 9 Sperrung und Weitergabe von Daten
Wenn und soweit der Auftraggeber den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen den obenstehenden Regelungen nutzt, ist die eCONNEX AG berechtigt, den Zugriff darauf, soweit zur Abwendung von Schäden erforderlich, durch geeignete Maßnahmen zu sperren. Der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt nicht, solange der Vertrag über die entsprechende Leistung nicht wirksam gekündigt ist.
§ 10 Mängelansprüche
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen. Die Rüge erkennbarer Mängel muss spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eintreffen der Ware bzw. Abnahme der Leistung bzw. Beendigung der Dienstleistung geltend gemacht werden. Die Rüge versteckter Mängel ist nur rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Entdeckung geltend gemacht wird.
2. Soweit ein von der eCONNEX AG zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist diese nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
3. Schlägt die gewählte Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar, wird sie von der eCONNEX AG verweigert oder verzögert sie sich über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die die eCONNEX AG zu vertreten hat, so kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Mängel an Teillieferungen berechtigen den Kunden jedoch nur dann zum Rücktritt vom Gesamtvertrag, wenn die übrigen Teillieferungen für ihn nicht von Interesse sind.
4. Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Werkes bzw. Abschluss der Dienstleistung. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung, bei einer Verletzung von Garantien oder in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
5. Sofern die eCONNEX AG im Rahmen des Unternehmerrückgriffs zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB.
6. Für Mängelansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind, gilt zudem die Regelung des § 11.
§ 11 Begrenzung von Schadensersatzansprüchen
1. Schadensersatzansprüche gegen die eCONNEX AG oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässigen Verletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Schadensersatzansprüche gegen die eCONNEX AG oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren außer in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ein Jahr nach ihrer Entstehung.
3. Für leicht fahrlässig verursachte Verzugsschäden wird die Haftung auf 5 % des Wertes der betroffenen Ware bzw. Leistung beschränkt.
4. Die eCONNEX AG haftet nicht für Fehler oder Mängel die auf nachträglichen Eingriffen des Auftraggebers (z.B. aufspielen inkompatibler Software, abruptes Trennen der Netzversorgung, physikalische Beschädigungen aber auch Virenbefall und dergleichen) in das System beruhen.
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Sofern die eCONNEX AG oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften, gelten jene Bestimmungen vorrangig. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
7. Beim Verlust von Daten wird widerlegbar vermutet, dass sämtliche Schäden, die über den Schaden hinausgehen, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Herstellung von Sicherungskopien eingetreten wäre, auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen sind, soweit die Pflicht zur Herstellung von Sicherungskopien nach dem Vertrag nicht der eCONNEX AG oblag. Weiter haftet die eCONNEX AG über die vertraglich zugesicherte Leistung hinaus nicht für die Funktionsfähigkeit der Leitungen zu ihrem Server, soweit sie sich nicht im Einflussbereich der eCONNEX AG befinden, sowie bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich der eCONNEX AG stehen. Für Ausfallzeiten des Systems während vereinbarter Wartungsarbeiten haftet die eCONNEX AG nicht.
8. Sollten Dritte die eCONNEX AG wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten von Internetpräsenzen der Auftraggeber resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, die eCONNEX AG von jeder Haftung gegenüber Dritten freizustellen und der eCONNEX AG die Kosten zu ersetzen, die der eCONNEX AG wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen. Das gleiche gilt bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften oder Strafrechtsnormen durch die eCONNEX AG, die dadurch entstehen, dass bei der Erhebung, Verarbeitung oder Speicherung von Daten im Auftrag des Auftraggebers die notwendigen und vom Auftraggeber nach § 4 Nr. 6 zugesicherten Einwilligungen der Betroffenen nicht vorliegen.
9. Außer im Falle der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle einer sonstigen, wenigstens grob fahrlässig verursachten Schädigung ist die Haftung der eCONNEX AG in jedem Fall auf die Haftungssummen der Betriebsschadenshaftpflichtversicherung beschränkt. Diese betragen EUR 1 Mio. für Personenschäden und EUR 500 Tsd. für Sachschäden.
§ 12 Einverständnis in die Nennung als Referenz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, auf der Internetseite der eCONNEX AG sowie in deren Werbebroschüren als bisheriger Kunde zu Werbezwecken genannt zu werden. Insoweit ist die eCONNEX AG zur Nutzung des Namens und des Logos des Kunden sowie einer kurzen Beschreibung des Projekts berechtigt. Die Darstellung von vertraulichen Informationen ist dabei ausgeschlossen.
§ 13 Servicezeiten
Mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen ist der Service der eCONNEX AG von montags bis freitags in der Zeit von 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Rufnummer
+49 (0) 7000 - ECONNEX
(+49 (0) 7000 - 3266639)
erreichbar.
Für Serviceleistungen außerhalb dieser Zeiten gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste zzgl. der Aufschläge gemäß § 5 Nr. 4 entsprechend.
Für Verbindungen zu der oben genannten Rufnummer fallen zusätzliche Kosten bei Ihrem Telefonanbieter an. Die Verbindungskosten aus dem deutschen Festnetz betragen pro Minute EUR 0,12. Aus dem Mobilfunk können die Verbindungskosten bis zu EUR 1,00 pro Minute betragen.
§ 14 Vertraulichkeit
Die Parteien werden sämtliche, Ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen vertraulich behandeln. Dies bezieht sich insbesondere auch auf Daten die unter die Bestimmungen des Datenschutzgesetztes fallen sowie auf Preise für Lieferungen und Leistungen der eCONNEX AG. Die Verpflichtung wirkt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die Parteien werden ihre eingesetzten Mitarbeiter oder beauftragte Dritte entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichten.
§ 15 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der eCONNEX AG.
2. Anwendung findet allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
3. Gerichtsstand ist Kiel, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. Die eCONNEX AG ist aber auch berechtigt, am Ort des Sitzes oder der Niederlassung des Auftraggebers zu klagen.
§ 16 Salvatorische Klausel
1. Jeder Vertrag mit der eCONNEX AG bedarf der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Nebenabreden und nachfolgende Vertragsänderungen. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
2. Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn sich Bestimmungen bezogen auf die Hauptleistungspflichten als unwirksam erweisen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 17 Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt für von der eCONNEX AG zur Nutzung überlassene Software das Recht, für jede erworbene Lizenz eine Kopie der Software auf einer Systemeinheit zu installieren. Zu Datensicherung darf von der Software eine Sicherungskopie erstellt werden. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung ist nicht zulässig. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. Die Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der eCONNEX AG nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann die eCONNEX AG die Herausgabe der Software und deren Löschung vom System verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
2. Ist Software dritter Hersteller Liefer-/Vertragsgegenstand, so richtet sich die Nutzung nach den Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller. Dem Kunden werden diese Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt. Die mit der Software ausgelieferten Lizenzbestimmungen sind vom Kunden einzuhalten.
§ 18 Allgemeine Regelungen
1. Ein Service Level Agreement (SLA) bezieht sich auf Unterstützungsleistungen (Support) nach Abschluss der Softwareinstallation durch die eCONNEX AG beim Auftraggeber.
2. Die eCONNEX AG geht davon aus, dass der bei Vertragsbeginn vereinbarte Versionsstand der auf den Servern und Clients installierten Betriebssysteme und Software über die Nutzungsdauer des Gerätes unverändert bleibt.
3. Der Support dient der Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Software. Ein störungsfreier Betrieb des Systems wird damit nicht garantiert. Verbindliche Fehlerbehebungszeiträume werden nicht definiert.
§ 19 Definitionen
Ein „Fehler“ liegt vor, wenn die Software die in ihrer Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, ihren Lauf unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält, so dass die Nutzung der Software verhindert oder beeinträchtigt wird.
Ein „Mangel“ ist eine Unvollkommenheit der Software, die deren Funktion nicht unerheblich beeinträchtigt. Ein Mangel wird behoben, wenn dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Das ist nicht der Fall, wenn dies die Neuprogrammierung wesentlicher Teil der Software bedingen würde.
§ 20 Nicht vom SLA umfasste Supportleistungen
Der Support umfasst nicht die Fehler in Produkten (Bugs), Fehler in der Hersteller-Dokumentation und Vorschläge des Auftraggebers für Produktfeatures. Ferner sind nicht umfasst die proaktive Unterstützung oder eine Ursachenforschung, sowie Probleme in Verbindung mit sogenannten „3rd Party“-Herstellern und die Koordination verschiedener Hersteller oder Lieferanten.
§ 21 Service Levels
Der Support im Hinblick auf Fragen zur Anwendung und Konfiguration lässt sich in drei Ebenen (Levels) unterteilen. Welche Ebenen zwischen den Parteien vereinbart wurden, ergibt sich aus dem SLA.
1st Level Support ist der direkte Support für den Endanwender auf Auftraggeberseite.
2nd Level Support unterstützt den Endanwendersupport auf Auftraggeberseite. Dazu wir der Auftraggeber Verantwortliche definieren, die Fragen zur Anwendung und Konfiguration an die eCONNEX AG melden können. Die eCONNEX AG stellt einen Servicemanager als Supportkoordinatoren bereit, der den Supportprozess koordiniert und zum Abschluss bringt.
3rd Level Support definiert den Rückgriff auf den Support des Softwareherstellers für den Fall, dass die eCONNEX AG die Anfrage nicht beantworten kann. Die eCONNEX AG kann die in solchen Fällen entstehenden Kosten an den Auftraggeber weiter berechnen. Dies gilt auch dann, wenn der 3rd Level Support im SLA nicht vereinbart wurde. Die eCONNEX AG darf auf den Herstellersupport nach Freigabe durch einen der Verantwortlichen des Auftraggebers zurückgreifen. Für die Freigabe genügt eine einfache eMail.
§ 22 Updates, Patches, neue Softwareversionen und Wartung
1. Die eCONNEX AG spielt Patches (d.h. Fehlerbehebungen des Herstellers für ein spezifisches Problem) innerhalb von 14 Tagen nach Verfügbarkeit ein, sofern sie für die vorhandene Funktionalität der Software benötigt werden und wenn das Problem für den Betrieb beim Auftraggeber relevant ist.
2. Die eCONNEX spielt Rollups (Sammlungen von Patches) innerhalb von 30 Tagen nach Verfügbarkeit ein.
3. Das Einspielen von sonstigen Updates, die beispielsweise der Erweiterung des Funktionsumfangs der Software dienen und von neuen Releases (neue Versionen der Software) erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und Berechnung.
4. Der Auftraggeber stellt der eCONNEX AG nach Möglichkeit jede Woche ein zu vereinbarendes Wartungsfenster zur Verfügung. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind von diesem darüber zu informieren, dass es innerhalb dieser Zeiten zu Systemausfällen kommen kann. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, die eCONNEX AG spätestens 14 Tage im Voraus schriftlich darüber zu informieren, wenn das System während des kommenden Zeitfensters benötigt wird.
§ 23 Zusätzliche Vergütung
Ergibt die Fehlerbehebung, dass der Fehler aus Eingriffen des Auftraggebers ins Systems resultiert, hat die eCONNEX AG das Recht, den entstandenen Aufwand über das SLA hinaus zu den laut Preisliste jeweils gültigen Tagessätzen zzgl. aller Nebenkosten (Reisekosten, Fremdleistungen) in Rechnung zu stellen.
Stand: Mai 2010
Die Kugler-Womako GmbH, führender Anbieter für Maschinen in der papierverarbeitenden Industrie, führt Microsoft Dynamics CRM ein.
